Kanzlei De Alvarenga

Carmen de Alvarenga

Herzlich Willkommen, schön, dass Sie meine Homepage besuchen.
Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen meine Kanzlei in Rothenburg vorstellen und Sie über die von mir angebotenen Tätigkeiten informieren.

Kanzlei De Alvarenga

Carmen de Alvarenga

Herzlich Willkommen, schön, dass Sie meine Homepage besuchen.
Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen meine Kanzlei in Rothenburg vorstellen und Sie über die von mir angebotenen Tätigkeiten informieren.

Leistungen & Tätigkeitsschwerpunkt

Menschlich. Kompetent. Verlässlich.

In meiner Kanzlei habe ich mich auf rechtliche Betreuungen spezialisiert. Als Rechtsanwältin, Berufsbetreuerin und ausgebildete Mediatorin stehe ich meinen Klienten in allen mir vom Gericht übertragenen Aufgaben qualifiziert und zuverlässig zur Seite.

Individuelle und persönliche Beratung

Bei Bedarf umfassende rechtliche Vertretung

Die Durchsetzung der Wünsche und Vorstellungen, sofern realisierbar, sowie das Wohlergehen der zu betreuenden Person, stehen immer im Mittelpunkt

Kernkompetenzen der rechtlichen Betreuung

Was bedeutet rechtliche Betreuung und was macht ein rechtlicher Betreuer?

Ein rechtlicher Betreuer wird vom zuständigen Betreuungsgericht für eine bestimmte Person bestellt, die momentan oder vielleicht auch langfristig aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten für sich selbst zu regeln. Der Betreuer bekommt konkrete Aufgabenbereiche übertragen.

§ 1814 Abs. 1, Satz 1 BGB: „Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).“

Eine rechtliche Betreuung kümmert sich somit nicht pauschal um alle oder einzeln gewählte Lebensbereiche des Betreuten, sondern nur um die Aufgabengebiete, die das Betreuungsgericht entschieden hat.

§ 1815 Abs. 1 BGB: „Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist.“

Innerhalb dieser gerichtlich festgelegten Bereiche hilft und vertritt ein rechtlicher Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Er kann damit, wenn benötigt, die Stellung eines gesetzlichen Vertreters einnehmen. Bereiche und Aufgaben, die der Betroffene also eigenständig erledigen kann, dürfen dem Betreuer nicht übertragen werden. Dies soll vor allem eine größtmögliche Selbständigkeit der zu betreuenden Person fördern und unterstützen und dazu beitragen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Welche Bereiche und Aufgaben der Betroffene noch selber erledigen kann und für welche er einen gesetzlichen Vertreter benötigt, wird in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt.

§ 1821 Abs. 1 und 2 BGB: „Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen. Diesen hat der Betreuer vorbehaltlich des Absatzes 3 zu entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. Dies gilt auch für die Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will.“

Die Unterstützung und die Durchsetzung der Wünsche des Betreuten sind dabei die zentralen Punkte in der Betreuung, und zwar für alle Bereiche. So muss ein Betreuer die Wünsche seines Betreuten respektieren und dementsprechend handeln, soweit dies im Rahmen des Möglichen realisierbar ist.

Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung

Welche Aufgabenbereiche gibt es?

Ein rechtlicher Betreuer wird vom zuständigen Betreuungsgericht für eine bestimmte Person bestellt, die momentan oder vielleicht auch langfristig aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten für sich selbst zu regeln. Der Betreuer bekommt konkrete Aufgabenbereiche übertragen.

Erreichen Sie mich bei Fragen

Ich freue mich zu versuchen, all Ihre Fragen zu beantworten.

Was ein rechtlicher Betreuer nicht leisten muss

Welche Aufgaben sind nicht die eines rechtlichen Betreuers?

Oftmals führt die Berufsbezeichnung „Betreuer“ zu Missverständnissen. Dies ist vollkommen nachvollziehbar, da in verschiedenen Institutionen und Bereichen der Begriff „Betreuer“ verwendet wird. Um die rechtliche, also die vertretende Komponente der Tätigkeit hervorzuheben, heißt es aus diesem Grund auch „rechtlicher oder gesetzlicher Betreuer“. Ein rechtlicher/gesetzlicher Betreuer ist somit nicht dafür zuständig, dem Betreuten im Haushalt zu helfen, ihn bei Freizeitaktivitäten, Spaziergängen oder Arztbesuchen zu begleiten oder gar die Krankenpflege zu übernehmen. Ist dies jedoch vom Gericht angeordnet und benötigt der Betreute hierbei Unterstützung, ist der rechtliche Betreuer für die Organisation und die Kontrolle der Durchführung dieser Tätigkeiten durch entsprechende Dienstleister zuständig.